Ladeeinrichtung E-Mobilität
Ladestation und Wallbox: Ladeeinrichtung für Zuhause
Bevor Sie eine Ladeeinrichtung mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW installieren, müssen Sie diese bei der SWTE Netz als Ihrem zuständigen Netzbetreiber anmelden. Verfügt die von Ihnen ausgewählte Ladestation über eine Leistung von mehr als 12 kW, ist vor der Installation eine Genehmigung durch die SWTE Netz erforderlich. Bitte beachten Sie: Seit Jahresanfang 2024 gelten mit Inkrafttreten des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) neue Vorgaben zum Umgang mit sogenannten Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören auch Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 4,2 KW, die nach dem 1. Januar 2024 installiert werden.
Für Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 4,2 KW sollten immer über Ihr Installateur-Fachunternehmen installiert und angemeldet werden. Die im Versorgungsgebiet der SWTE Netz zugelassenen Installateursunternehmen verfügen über das nötige Know-how und die Möglichkeit, Ihre Ladestation oder Wallbox gemäß der gesetzlichen Vorgaben einzurichten. In der Regel wird Ihr Installateur die Ladeeinrichtung bei uns als zuständigem Netzbetreiber anmelden. Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Neuregelungen von § 14a EnWG.
Netzanschluss bestellen oder ändern
Sie benötigen einen zusätzlichen Netzanschluss für eine Ladeeinrichtung oder die vorhandene Anschlussleistung reicht nicht aus? Dann ist die SWTE Netz als Ihr zuständiger Netzbetreiber für das Stromverteilnetz in Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln Ihr Ansprechpartner. Hier können Sie Ihren Netzanschluss beantragen oder ändern.