Seit dem 31. Januar 2019 führt die Bundesnetzagentur ein sogenanntes Marktstammdatenregister für den Strom- und Gasmarkt. Darin werden das bisherige Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zusammengefasst. Das Register soll laut Bundesnetzagentur dazu dienen, die Datenqualität für energiewirtschaftliche Prozesse zu verbessern und viele Meldepflichten bei Behörden in Zukunft zu vereinfachen oder gar abzuschaffen. Nicht zuletzt dienen die Informationen über dezentrale Erzeugungsanlagen dazu, die hohe Versorgungssicherheit im Energiesektor in Deutschland langfristig gewährleisten zu können.
Wichtig: Jede Anlage, die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen worden ist, muss im Marktstammdatenregister registriert werden. Am 31. Januar 2021 endet die Frist zur einmaligen Registrierung im Marktstammdatenregister. Versäumt ein Betreiber die Registrierung, erhält er ab Februar 2021 zunächst keine EEG- oder KWK-Vergütungen mehr.
Alle Informationen zum Marktstammdatenregister sowie Hilfestellung bei der Registrierung gibt es bei der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat außerdem eine Hotline geschaltet unter 0228 14-333. Hier geht es zur Registrierung im Marktstammdatenregister.