Aktuelles für Einspeiser

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für das Einspeisen von Strom? Welche Pflichten haben Einspeiser? Wie funktioniert der Versand der Ablesekarten? Hier finden Sie wichtige Informationen für Betreiber von Einspeiseanlagen. Sie möchten uns Änderungen, zum Beispiel Ihrer Bankdaten oder steuerlicher Belange mitteilen? Hier finden Sie alle relevanten Kundendatenblätter und Formulare für Einspeiser

Einspeisen in das Netz der SWTE Netz

Versand von Ablesekarten

Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Informationen zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Bundesnetzagentur

Auslaufen der EEG-Förderung

Was passiert mit meiner Anlage nach dem Auslaufen der EEG-Förderung? 

Zum Jahresbeginn 2021 endete für die ersten Anlagen die EEG-Förderung nach 20 Jahren. An dieser Stelle erkären wir Ihnen, welche Alternativen sich für ausgeförderte Anlagen bieten.

Anlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW

Alternative 1: Volleinspeisung mit Arbeitszähler und Abnahme durch Anschlussnetzbetreiber

Alternative 2: Volleinspeisung mit Arbeitszähler und Abnahme durch einen Direktvermarkter

Alternative 3: Volleinspeisung oder Eigenstromverbrauch mit Überschusseinspeisung mit intelligentem Messsystem

Alternative 4: Eigenstromverbrauch mit Arbeitszähler und Abnahme durch den Netzbetreiber

Alternative 5: Deinstallation der ausgeförderten Anlage

Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW 

Windenergieanlagen und Altholz-Anlagen

Unternimmt ein Betreiber bei Auslaufen der Förderung nichts weiter, wird der Strom aus Windenergie- und Altholzanlagen vorübergehend vom Netzbetreiber aufgenommen und vergütet. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale in Höhe von 0,4 Cent je kWh (2022).

Betreiber von Windenergieanlagen müssen einen Direktvermarkter mit der Vermarktung ihres produzierten Stroms beauftragen. Für Betreiber von Altholz-Anlagen gilt eine Frist bis zum 01.01.2027. Dabei sind sowohl Überschusseinspeisung als auch Volleinspeisung möglich. Für den Wechsel in die Direktvermarktung gelten gesetzliche Fristen.

Alle anderen Erzeugungsanlagen

Betreiber aller anderen Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW müssen seit dem 01.01.2021 einen Direktvermarkter einschalten.

Deinstallation der ausgeförderten Anlage

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die ausgeförderte Anlage zu deinstallieren und gegebenenfalls durch eine moderne Anlage zu ersetzen. Entscheiden Sie sich gegen einen Weiterbetrieb Ihrer Anlage, müssen Sie diese sowohl im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als auch bei Ihrem Netzbetreiber abmelden.

Kontakt

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Service-Hotline

Mo-Do: 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr: 8 bis 12 Uhr

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Di + Do: 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
im Kundenzentrum an der Zechenstr. 10, Ibbenbüren

05451.54 199 - 70

Störungs-Hotline (24/7)

Im Falle einer Störung rufen Sie gerne unsere Störungs-Hotline an. Wir sind dort rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Strom 0800 - 798 31 23
Gas 0800 - 798 34 56
Wasser 05451 900 - 100