Aktuelles für Einspeiser
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für das Einspeisen von Strom? Welche Pflichten haben Einspeiser? Wie funktioniert der Versand der Ablesekarten? Hier finden Sie wichtige Informationen für Betreiber von Einspeiseanlagen. Sie möchten uns Änderungen, zum Beispiel Ihrer Bankdaten oder steuerlicher Belange mitteilen? Hier finden Sie alle relevanten Kundendatenblätter und Formulare für Einspeiser.
Auslaufen der EEG-Förderung
Was passiert mit meiner Anlage nach dem Auslaufen der EEG-Förderung?
Zum Jahresbeginn 2021 endete für die ersten Anlagen die EEG-Förderung nach 20 Jahren. An dieser Stelle erkären wir Ihnen, welche Alternativen sich für ausgeförderte Anlagen bieten.
Anlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW
Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW
Windenergieanlagen und Altholz-Anlagen
Unternimmt ein Betreiber bei Auslaufen der Förderung nichts weiter, wird der Strom aus Windenergie- und Altholzanlagen vorübergehend vom Netzbetreiber aufgenommen und vergütet. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale in Höhe von 0,4 Cent je kWh (2022).
Betreiber von Windenergieanlagen müssen einen Direktvermarkter mit der Vermarktung ihres produzierten Stroms beauftragen. Für Betreiber von Altholz-Anlagen gilt eine Frist bis zum 01.01.2027. Dabei sind sowohl Überschusseinspeisung als auch Volleinspeisung möglich. Für den Wechsel in die Direktvermarktung gelten gesetzliche Fristen.
Alle anderen Erzeugungsanlagen
Betreiber aller anderen Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW müssen seit dem 01.01.2021 einen Direktvermarkter einschalten.
Deinstallation der ausgeförderten Anlage
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die ausgeförderte Anlage zu deinstallieren und gegebenenfalls durch eine moderne Anlage zu ersetzen. Entscheiden Sie sich gegen einen Weiterbetrieb Ihrer Anlage, müssen Sie diese sowohl im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als auch bei Ihrem Netzbetreiber abmelden.
Kontakt
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