Zählerwesen und Messstellenbetrieb

Grundzuständiger Messstellenbetreiber - Erdgas

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber in den Kommunen Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln haben wir die Verantwortung für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messstelle und der damit verbundenen Messeinrichtungen und –Systeme übernommen. Wir gewährleisten die rechtskonforme Messung von entnommener und eingespeister Energie. Zudem gewähren wir den technischen Betrieb der Messstelle und die damit verbundene form- und fristgerechte Datenübertragung.

Hier finden Sie unser Preisblatt zum Messstellenbetrieb und weitere wichtige Informationen.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber - Strom

Die SWTE Netz GmbH & Co. KG hat den Betrieb der Stromverteilnetze in Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln übernommen. Damit sind wir auch grundzuständiger Messstellenbetreiber im Bereich Strom in unserem Versorgungsgebiet. Unsere Aufgabe ist der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik. Somit sind wir für die Installation von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen verantwortlich. 

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben arbeiten wir mit dem Dienstleister smartOPTIMO GmbH & Co. KG zusammen.

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Themen moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (Smart Meter).

Nachfolgend finden Sie unser Preisblatt für den Messstellenbetrieb sowie den Messstellenvertrag Strom und unser Kontaktdatenblatt Strom.

Messkonzepte

Um den Regeln zur Vergütung von eingespeistem und erzeugtem Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Kraftwärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) Rechnung zu tragen, arbeiten wir mit speziellen Messkonzepten.

Sie wurden unter Berücksichtigung der eichrechtlichen Vorschriften für das Netzgebiet der SWTE Netz festgelegt. So garantieren wir allen Marktpartnern gleiche Voraussetzungen für die gesetzeskonforme und diskriminierungsfreie Abrechnung sowie für die Umsetzung der Wechselprozesse im Messwesen.

Zählerbefundprüfung

Grundsätzlich steht jeder Person das Recht zu, zu jeder Zeit eine Nachprüfung der Messeinrichtung zu verlangen. Eine solche Befundprüfung gemäß § 39 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) wird durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle vorgenommen.

Sollte sich im Rahmen einer Befundprüfung herausstellen, dass das Messgerät nicht verwendet werden darf, hat der Messstellenbetreiber die Kosten der Überprüfung zu zahlen. Andernfalls trägt der Antragsteller die Kosten.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Zähler nur in seltenen Ausnahmefällen einen zu hohen Verbrauchswert ausweisen. Bevor Sie eine Zählerbefundprüfung anstreben, sollten Sie deshalb für sich klären, ob zum Beispiel veränderte Verbrauchsgewohnheiten der Grund für einen erhöhten Energieverbrauch sein könnten.

Wenn Sie eine Zählerbefundprüfung veranlassen möchten, können Sie sich an unseren Dienstleister Smart Optimo wenden. Auf dessen Webseite finden Sie alle erforderlichen Formulare und Preise für die Zählerbefundprüfung.

Sie haben Fragen rund um das Thema Zählerwesen und Messstellenbetrieb? Schreiben Sie uns eine E-Mail.

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Störungs-Hotline (24/7)

Im Falle einer Störung rufen Sie gerne unsere Störungs-Hotline an. Wir sind dort rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Strom 0800 - 798 31 23
Gas 0800 - 798 34 56
Wasser 05451 900 - 100