Bescheide über Schmutzwassergebühren erfolgen ab April

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Einige Haushalte in Lotte erhalten in diesem Jahr ihren Schmutzwassergebührenbe-scheid später als gewohnt. Auf die Höhe der Gebühren hat das keinen Einfluss.
(vom 20.01.2021)

Entscheidung der Gemeinde Lotte über Gebührensatzung steht noch aus

 

Lotte, 20.01.2021. Auf eine Besonderheit bei den diesjährigen Schmutzwassergebühren macht die SWTE Netz GmbH & Co. KG in einer Pressemitteilung aufmerksam. Die Haushalte, die turnusgemäß ihren Wassergebührenbescheid im ersten Quartal 2021 erwarten, bekommen zunächst nur einen Bescheid über die Höhe der Frischwassergebühren. Der Schmutzwasserbescheid wird voraussichtlich ab April nachgereicht. Das ist erforderlich, weil die Gemeinde Lotte noch nicht über ihre Gebührensatzung und damit über die zu entrichtenden Abwassergebühren entschieden hat.

 2.500 Haushalte betroffen

Rund 2.500 Haushalte im Gemeindegebiet sind von dieser Sonderregelung betroffen. Sie erhalten in den kommenden Wochen zunächst nur ihren Gebührenbescheid für Frischwasser und zahlen zunächst auch ausschließlich einen Abschlag für dieses. Zu einem späteren Zeitpunkt versendet die SWTE Netz dann den Bescheid über die Höhe der Schmutzwassergebühren. Für Verbraucher bedeutet das: Vorübergehend leisten sie keine Abschlagszahlungen für Schmutzwasser. Über das Jahr verteilt werden es weniger Abschlagszahlungen. Dafür fallen diese höher aus als gewohnt. Unterm Strich aber bleibt die zu zahlende Summe für die Schmutzwassergebühren die gleiche.

Wasserkunden brauchen nichts zu veranlassen

Die betroffenen Wasserkunden brauchen von sich aus nichts weiter zu veranlassen. Sie werden angeschrieben, sobald die Schmutzwassergebührenbescheide vorliegen. Haushalte, die turnusgemäß ab dem zweiten Quartal abgerechnet werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

SWTE Netz ist Verwaltungshelfer des WTL

Bekanntlich ist die SWTE Netz, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Tecklenburger Land, als Verwaltungshelfer des Wasserversorgungsverbandes Tecklenburger Land (WTL) und der sieben Stadtwerke-Kommunen für die Abrechnung der Frisch- und Schmutzwassergebühren in Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln verantwortlich. Über die Höhe der Gebühren entscheiden der WTL beziehungsweise die einzelnen Kommunen.

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