Netzzugang / Entgelte
Netznutzungsvertrag
Sie haben Fragen rund um das Thema Netznutzungsvertrag? Gerne steht Ihnen unser Vertragsmanagement zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Nachricht.
Nachfolgend finden Sie unsere Netznutzungsverträge mit allen Anlagen.
Netzentgelte
Die SWTE Netz GmbH & Co. KG betreibt das Stromnetz in den sieben Kommunen Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln. Nachfolgend finden Sie Informationen über unsere Netzentgelte.
Preise zum Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom für die Beauftragung der Unterbrechung der Anschlussnutzung (Strom)
Referenzpreisblätter für vermiedene Netzentgelte
(nach § 18 Abs. 2 StromNEV)
Die SWTE Netz veröffentlicht kein eigenes Referenzpreisblatt für die vermiedenen Netzentgelte durch dezentrale Einspeisung. Es wird auf die Referenzpreisblätter der bisherigen Netzbetreiber verwiesen.
Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Alt-Lotte, Lotte-Halen, Mettingen, Recke, Westerkappeln | Westnetz GbmH (Referenzpreisblatt) |
Lotte-Büren und Lotte-Wersen | SWO Netz GmbH (Referenzpreisblatt) |
Individuelle Netzentgelte und atypische Nutzung
Hier finden Sie unsere individuellen Entgelte nach § 19 Abs. 2 bzw. Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung.
Hochlastzeitfenster
Letztverbraucher mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netzentgelt beantragen. Ein atypisches Verbrauchsverhalten ist anhand von Hochlastzeitfenstern zu bestimmen.